Unvereinbarkeit mit Richtlinie 1.4. Unterscheidbar
1.4.3 – Kontrast (Minimum)
Seit einigen Jahren verwenden wir im Rahmen unseres bestehenden Corporate Designs einen blauen Farbverlauf. In einzelnen Anwendungsfällen erfüllt dieser Verlauf nicht den empfohlenen Kontrastwert von 4.5:1 für Texte und Bedienelemente. Es wird intern evaluiert, in welcher Form und an welchen Stellen Anpassungen vorgenommen werden, um die Anforderungen der Barrierefreiheit zukünftig zu erfüllen.
1.4.5 - Bilder eines Textes
Auf der Website gibt es an mehreren Stellen (z.B. Slider Startseite, ...) Bilder mit Textinhalten. Grund dafür ist, dass beispielsweise auf den zur Veranschaulichung dargestellten Fotoprodukten oft Texte sichtbar sind. Es wird darauf geachtet, dass alle wichtigen Textinhalte auf Bildern auch im Alternativ-Text oder redaktionell im Fließtext der Website vorkommen.
Unvereinbarkeit mit Richtlinie 2.1. Per Tastatur zugänglich
2.1.1 - Tastatur
Im Checkout gibt es die Möglichkeit, die Bestellung mittels Kreditkarte zu bezahlen. Hier ist es nicht möglich, nur mit der Tastatur zu den Formularfeldern zu navigieren, ohne vorher mit der Maus in das Feld zu klicken. Es handelt sich hierbei um ein externes Tool des Zahlungsanbieters. Wir arbeiten bereits an einer Behebung dieser Barriere mit dem externen Anbieter.
Unvereinbarkeit mit Richtlinie 2.4. Navigierbar
2.4.6 - Überschriften und Beschriftungen
Im Footer-Menü finden sich Bereichs-Überschriften (z.B. Services, Informationen, ...). Diese sind semantisch als Buttons umgesetzt. Grund ist, dass die Navigation in der mobilen Ansicht optisch optimiert wurde und die Footer-Menüpunkte eingeklappt sind. Dies umzubauen und die mobile Funktionalität trotzdem beizubehalten, wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand.
Unvereinbarkeit mit Richtlinie 4.1. Kompatibel
4.1.2 - Name, Rolle, Wert
Das verwendete Tab-System (z.B. FAQ) in Verbindung mit den aufklappbaren Toggles ist für die Benutzung des Screen-Readers nicht optimal. Wir arbeiten an einer Alternative.